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Pflege & Behinderung

 

Obwohl Pflegebedarf und Schwerbehinderung unterschiedliche Themen beinhalten und auch vom Gesetzgeber, sowie von den dafür zuständigen Behörden sehr einseitig betrachtet werden, nehmen diese beiden Faktoren doch mehr Einfluss aufeinander als man meint.

 

 


 

Während sich die Pflegegrade mehr mit dem Hilfebedarf bei den Punkten "Pflege, Ausscheidungen, Ernährung, Hauswirtschaft und Einschränkungen in der Alltagskompetenz" beschäftigen,

legt die Schwerbehinderung ihren Augenmerk auf sogenannte Nachteilsausgleiche, die den Personen zugute kommen sollen, die wegen ihrer Behinderungen bestimmte Dinge im alltäglichen Leben nicht vollziehen können.

Oft, aber nicht grundsätzlich hat der Pflegebedarf Einfluss auf die Behinderungen im Alltag und umgekehrt.

Bei einer Pflegeeingradung kommt es im Regelfall zu monatlichen Zahlungen durch die Pflegekasse (siehe rechts Punkt "Pflegegrade") und >>>

bei Feststellung einer Schwerbehinderung mit Ausweis und entsprechenden Merkzeichen zu Nachteilsausgleichen, wie z.B. GEZ Befreiung, Sozialtarif Telekom, Freifahrt Bus- und Bahnverkehr, Steuerermäßigungen, usw.(siehe rechts Punkt "Schwerbehinderungen").>>>

Von daher ist es WICHTIG, dass immer BEIDE Themen dual behandelt werden.

Sollten Sie Fragen dazu haben, melden sie sich unter dem Punkt Kontakt.